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Bistumsprozess - Transformation bei uns - Wir gehen in die Veränderung

Aus dem Dekanat wird am 1. Advent der Seelsorgeraum

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums Paderborn sind nach einer Phase der Beteiligung und Beratung zentrale Entscheidungen oder konkretisierende Beschlüsse getroffen worden.

Ein Seelsorgeraum besteht aus:

  • einem Pastoralen Zentrum mit verlässlicher Erreichbarkeit des Pastoralteam und einem vielfältigen, vollständiges Angebot an kirchlichem Leben (Eucharistie, Sakramentenspendung, liturgische Vielfalt)
  • vielen verlässlichen Orten, die von hauptamtlich/hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Engagierten getragen werden. Dies können Kirchen, Kitas, Schulen, Soziale Einrichtungen, Verbände, etc. sein

Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein. Unser Pastoraler Raum wird am 1. Advent 2026 zum Seelsorgeraum „Rietberg-Wiedenbrück“. Dazu gehören die Räume:

Pastoraler Raum         Gütersloh

Pastoraler Raum         Rheda-Herzebrock-Clarholz

Pastoraler Raum         Am Ölbach (Verl / Schloß Holte-Stukenbrock)

Pastoraler Raum         Stockkämpen

Pastoraler Raum         Rietberg

sowie unser    Pastoralverbund         Reckenberg

Erzbistum Paderborn

Damit beginnt eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihre pastoral-inhaltliche Ausgestaltung vorbereitet werden.

Wichtig ist: Mit der Errichtung ist nicht automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich verändern. Diese Fragen werden in den kommenden Schritten und mit dem Start der jeweiligen Leitungstrios im Seelsorgeraum beraten werden.

Hier der aktuelle Link zum Vortrag Transformationsprozess: https://www.youtube.com/watch?v=yejg6CN9DaY

Die bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren, Pfarrbeauftragten und Pastoralen Koordinatorinnen und Koordinatoren bleiben im Regelfall zunächst in ihren Ämtern. Die Übergangsleitung wird durch die heutigen Dechanten wahrgenommen. Sie bereiten die neuen Räume vor, führen die Beteiligten zusammen und begleiten die nächsten Schritte.

Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine „Ankerzeit“ vorgesehen. In dieser Zeit sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte und weitere Interessierte im neuen Seelsorgeraum besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen. So soll die Veränderung nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich gestaltet werden.

Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen. Das macht Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und die Verwaltung schlanker. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028 vorgesehen.

Das kirchliche Leben kann neben thematischen, zentraleren Angeboten auch weiterhin vor Ort stattfinden: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, Gruppen und Initiativen. Dafür sollen lokale Verantwortungsstrukturen ausgebaut werden, in denen Engagierte wie bisher Verantwortung übernehmen – etwa für Gottesdienste und Andachten, thematische Angebote, Gebäude oder konkrete Aufgaben am Ort. Bedingung ist, dass sich Menschen mit ihrem Engagement einbringen.

Künftig wird es in jedem Seelsorgeraum ein Pastorales Zentrum, mehrere verlässliche Orte und ein multiprofessionelles Pastoralteam geben. Das Pastorale Personal wird perspektivisch auf Ebene des Seelsorgeraums eingesetzt und arbeitet stärker zu vereinbarten thematischen Schwerpunkten. Geleitet wird der Seelsorgeraum kooperativ durch ein Trio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand.

In ehrenamtliches Engagement soll durch Begleitung, Qualifizierung und spirituelle Stärkung investiert werden. Zudem wird pro Seelsorgeraum eine hauptberufliche volle Stelle zur Engagement Förderung geschaffen.

Auch die Verwaltung auf Bistumsebene wird neu geordnet, damit Seelsorgeräume, Einrichtungen und Engagierte vor Ort professionell unterstützt werden.

Weitere Informationen zu den Konkretisierungen im Bistumsprozess gibt es unter:

www.bistumsprozess.de