Vom 01.08. bis 08.08.2025 steht allen zur Kirchenvorstandswahl berechtigten die Möglichkeit offen, ihre in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen.
Ihre Rechte finden Sie hier formuliert: 2025-07-24 PIU Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten.pdf